Neckar-Odenwald-Kreis

13 Hausdurchsuchungen wegen Kinderpornografie

Die Ermittlungsgruppe "Hydra" hat erneut zugeschlagen. Die Polizei gibt Tipps für Eltern.

19.04.2024 UPDATE: 19.04.2024 16:15 Uhr 1 Minute, 18 Sekunden
Den Beamten der Ermittlungsgruppe Hydra gelang ein weiterer Ermittlungserfolg. Foto: rüb

Neckar-Odenwald-Kreis. (pol) im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn wurden am Mittwoch durch Einsatzkräfte der Kriminalpolizei Schwerpunktmaßnahmen wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie getroffen.

Im Stadt- und Landkreis Heilbronn, dem Neckar-Odenwald-Kreis, Main-Tauber-Kreis sowie im Hohenlohekreis wurden dabei 13 Objekte durchsucht und eine große Anzahl an Gegenständen, darunter auch Smartphones, Computer und Datenträger beschlagnahmt.

Koordiniert und durchgeführt wurden die Maßnahmen von der eigens für die Bekämpfung der Kinderpornografie eingerichteten Ermittlungsgruppe "Hydra", die durch die Kriminalkommissariate Tauberbischofsheim, Mosbach und Künzelsau unterstützt wurde.

Die Kriminalpolizei weist darauf hin, dass der Besitz sowie die Verbreitung von Kinderpornografie einen sogenannten Verbrechenstatbestand erfüllt, der mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet wird. In der Vergangenheit kamen hierbei auch Kinder und Jugendliche immer wieder ins Visier der Kriminalpolizei, da sich die Kinder und Jugendliche die verstörenden Inhalte gegenseitig per Messenger zusandten oder in Chatgruppen erhielten oder sogar verteilten. An die Eltern appelliert die Kriminalpolizei daher, dass sie mit Ihren Kindern über das Thema sprechen.

Zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornografie hat das Polizeipräsidium Heilbronn im Frühjahr 2021 die 14-köpfige Ermittlungsgruppe "Hydra" eingerichtet. Seit deren Gründung wurde zusammen mit den örtlich zuständigen Kriminalkommissariaten Tauberbischofsheim, Künzelsau und Mosbach knapp 1400 Strafverfahren gegen Erwachsene und über 600 Verfahren gegen Kinder- und Jugendliche eingeleitet. Insgesamt konnten im Rahmen dieser Verfahren bereits mehr als 500 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen werden.

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Bei ungewolltem Erhalt einer kinderpornografischen Datei reicht es nicht aus, diese einfach kommentarlos zu löschen. Die Polizei empfiehlt, sich ernsthaft von der Datei zu distanzieren, indem man seinen entgegenstehenden Willen bezüglich des Erhalts der Datei zum Ausdruck bringt. Dies kann zum Beispiel durch eine negative, abgeneigte Reaktion erfolgen. Vor allem bei Chatgruppen wird empfohlen, die Gruppe im Anschluss zu verlassen, sodass ein Besitzwille nachweislich verneint werden kann.

Eltern sollten Kinder auf die verbotenen Inhalte ansprechen und sie sensibilisieren, welche Folgen drohen, wenn derartige Bilder und Filme auf dem Handy sind. Wer kinderpornografische Bilder oder Filme auf einem Smartphone entdeckt, sollte dies umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen. Dabei sollten aber keine Screenshots von kinder- und jugendpornografischen Darstellungen angefertigt werden.

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